Zum Inhalt springen

Förderung

Mit der Städtebauförderung sind in den einzelnen Programmen folgende Ziele verbunden:

Das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ zielt auf die Weiterentwicklung von Stadt- und Ortsteilzentren. Ihre Attraktivität für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur wird mit der Förderung verbessert. Maßnahmen im Bereich des städtebaulichen Denkmalschutzes bleiben eine wichtige Aufgabe, sind aber auch in den anderen Programmen förderfähig.

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zielt auf die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Quartieren. Mit den Maßnahmen wird Nutzungsvielfalt gefördert, die Integration aller Bevölkerungsgruppen unterstützt und der Zusammenhalt in den Nachbarschaften gestärkt. Deshalb spielen Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement eine wichtige Rolle in diesem Programm.

In dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden Aufgaben des Stadtumbaus und der nachhaltigen Transformation von Quartieren (Anpassung an die Folgen des Klimawandels) umgesetzt. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der Brachflächenentwicklung. Die Programmkommunen in Sachsen-Anhalt können weiterhin Sonderbedingungen für die Sanierung und Sicherung von Altbauten und für den Rückbau von leer stehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen nutzen, die für die neuen Länder gelten.

Die Kernziele der Städtebauförderung insgesamt sind in der Städtebauförderrichtlinie des Landes (StäBauFRL) vom 20.09.2021 in fünf Unterpunkten definiert, die zum Teil in mehreren Programmen adressiert werden und für deren Erreichen auch die unterschiedlichen Sonderbedingungen genutzt werden können:

  1. die Stärkung von Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren und Ortskernen in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung ihrer Wohnfunktion sowie des Denkmalschutzes
  2. die Sicherung und baukulturelle Erhaltung historischer Stadt- und Ortskerne mit denkmalwerter Bausubstanz und anderen stadtbildprägenden Gebäuden
  3. die Wiedernutzung von städtebaulichen Strukturen mit erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere von in Innenstädten und innerörtlich brachliegenden Flächen unter Beachtung von Nutzungsmischung sowie umweltschonendem, flächen- und kostensparendem Bauen
  4. die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Behebung sozialer Missstände
  5. die Bewältigung des demografischen Wandels und Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, unter anderem im Hinblick auf Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit.

Weitergehende Informationen zur Städtebauförderung finden Sie auf der Seite der Städtebauförderung auf Bundesebene